
In einem verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße") darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

In einer 30er-Zone darf mit maximal 30 km/h gefahren werden.

In geschlossenen Ortschaften wie Forstern darf maximal 50 km/h gefahren werden.
In Forstern ist die Beschilderung von Tempo-30-Straßen und Tempo-30-Zonen nicht immer eindeutig nachvollziehbar. Dies führt mitunter zu Unklarheiten. Zu beachten ist insbesondere, dass auf die Fahrbahn aufgebrachte große weiße „30“-Markierungen keine rechtsverbindliche Wirkung haben. Maßgeblich für die zulässige Höchstgeschwindigkeit sind ausschließlich die entsprechenden Verkehrsschilder.
Ein einzelnes Tempo-30-Schild gilt jeweils nur für die Straße, in der es aufgestellt ist. Eine ausgewiesene Tempo-30-Zone hingegen umfasst alle innerhalb dieses Gebietes liegenden Straßen, solange die Zone nicht durch ein entsprechendes Schild wieder aufgehoben wird.
05.02.2026
Antrag an den Gemeinderat: Tempo-30 Zone in der Wohnsiedlung "Am Alten Brunnen".
24.03.2026

Gemeinderatssitzung
Quelle: perönliche Teilnahme
Auf der Gemeinderatssitzung wurde entschieden, dass an den beiden Enden der Straße "Am Alten Brunnen" (Karlsdorfer Weg, Hauptstraße) ein Tempo-30 Zone Schild aufgestellt werden soll. Damit wären die kurzen Stichstraßen automatisch auf Tempo 30 beschränkt.
Zum Bereich zwischen dem Karlsdorfer Weg und der Münchner Straße gab es keine Aussage.
26.03.2026

Merkur - Online-Artikel
Dauerparker am Alten Brunnen: Anwohner finden keine Stellplätze mehr
Quelle: Merkur vom 26.03.2026
Text vorlesen lassen
24.03.2026

Gemeinderatssitzung
Ersten Teil des Textes vorlesen lassen
Auf den Text folgt eine Übersichtslandkarte, auf der die neu geplanten Positionen für Verkehrsschilder markiert sind.
Anschließend erfolgt der Beschluss:



