Geschwindigkeitsbeschränkungen in Forstern


In einem verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße") darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

In einer 30er-Zone darf mit maximal 30 km/h gefahren werden.

In geschlossenen Ortschaften wie Forstern darf maximal 50 km/h gefahren werden.
In Forstern ist die Beschilderung von Tempo-30-Straßen und Tempo-30-Zonen nicht immer eindeutig nachvollziehbar. Dies führt mitunter zu Unklarheiten. Zu beachten ist insbesondere, dass auf die Fahrbahn aufgebrachte große weiße „30“-Markierungen keine rechtsverbindliche Wirkung haben. Maßgeblich für die zulässige Höchstgeschwindigkeit sind ausschließlich die entsprechenden Verkehrsschilder.
Ein einzelnes Tempo-30-Schild gilt jeweils nur für die Straße, in der es aufgestellt ist. Eine ausgewiesene Tempo-30-Zone hingegen umfasst alle innerhalb dieses Gebietes liegenden Straßen, solange die Zone nicht durch ein entsprechendes Schild wieder aufgehoben wird.
In der Gemeinde Forstern gibt es immer wieder Versuche, die maximal zulässige Höchtsgeschwindigkeit in verschiedenen Straßen zu begrenzen:
Faszinierend ist die Beschilderung, die von der Hauptstraße in den Feldweg und anschließend in den Wörlanger führt.
Zunächst wird eine 30er-Zone ausgewiesen. Der Wörlanger selbst ist zusätzlich als Tempo-30 Straße gekennzeichnet. Wenige Meter danach beginnt ein verkehrsberuhigter Bereich. Auf Zusatzschildern wird explizit darauf hingewiesen, dass mit Schritttempo zu fahren ist und nur auf gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden darf. Diese gibt es allerdings nicht.
Zumindest das 30er-Schild im Wörlanger kann weg.
Eventuell wäre es sinnvoll, den gesamten Bereich als verkehrsberuhigt statt als 30er-Zone auszuweisen.
Februar 2003
Juni 2003
05.05.2004
Juni 2004
03.05.2022

Gemeinderatssitzung
Quelle: Sitzungsprotokoll der SPD Forstern
Der Gemeinderat erhält das Positionspapier zur Initiative “Lebenswerte Städte und Gemeinden”







